Die Gruppe CDU/FDP, die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vereinbaren eine offene, sachbezogene interfraktionelle Zusammenarbeit für die Wahlperiode 2016 – 2021.
Dabei bleibt das vordringliche Ziel die Umsetzung der Stabilisierungsvereinbarung mit dem Land Niedersachsen zu sichern und die Haushaltskonsolidierung weiter voran zu treiben.
Alle diesem Ziel dienenden haushaltsrelevanten Maßnahmen werden von den Kooperationspartnern gemeinsam getragen. Dazu gehört, neben den bisher gefassten Beschlüssen in den Haushaltssicherungskonzepten, die Optimierung und der Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit mit und im Landkreis Cuxhaven. Die Kooperationspartner werden darauf hinwirken, dass der Landkreis Cuxhaven die ihm obliegenden Aufgaben wahrnimmt und kommunalfreundlich löst.
Die Kooperationspartner werden sich darüber hinaus im Kreis, Land und Bund politisch dafür einsetzen, dass die große selbständige Stadt Cuxhaven durch eine angemessene finanzielle Ausstattung die ihr übertragenen Aufgaben selbstverantwortlich wahrnehmen kann (Konnexitätsprinzip).
Einig sind sich die Kooperationspartner darin, die Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willens- und Meinungsbildung stärker zu beteiligen. Dazu gehören neben den vorgesehenen rechtlichen Beteiligungs- und Auslegungsverfahren insbesondere auch Informations- und Bürgerversammlungen nach dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz, in denen der Oberbürgermeister die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig über wichtige Angelegenheiten umfassend informiert und ihnen dadurch ermöglicht wird, die Planungen und ihre Auswirkungen für die Stadt, den Ortsrat oder Stadtteil rechtzeitig angemessen kennenzulernen und zu erörtern. Die Kooperationspartner werden dabei den Oberbürgermeister aktiv unterstützen.
Zur Organisation der Zusammenarbeit werden folgende Gremien vereinbart:
Die Kooperationspartner werden einen internen Vorbereitungsausschuss bilden, der sich jeweils aus den Fraktionsvorsitzenden und aus einem von den Fraktionen benannten Ratsmitglied bildet, die sach- und fachbezogen u.a. die Verwaltungs- und Beschlussvorlagen, die Anträge der Fraktionen vor Organentscheidungen politisch würdigen. Dazu können auch externe Berater hinzugezogen werden.
Darüber hinaus werden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bei Bedarf der Oberbürgermeister, die Erste Stadträtin und/oder die zuständigen Dezernenten zur Unterstützung und Beratung gebeten.
Ein gegenseitiges Überstimmen der Fraktionen wird ausgeschlossen. Bei Vorliegen eines Dissenses werden Lösungen gesucht und interfraktionell geklärt. Ausnahmen können einvernehmlich vereinbart werden. Unabhängig hiervon ist jedes einzelne Mitglied des Rates der Stadt Cuxhaven entsprechend der Nds. Kommunalverfassung in seinem Abstimmungsverhalten frei.
Bei grundlegenden Meinungsverschiedenheiten, die nicht interfraktionell gelöst werden können, wird ein einzurichtender Kooperationsausschuss, der sich aus jeweils drei Teilnehmern der jeweiligen Kooperationspartner zusammensetzt, einberufen.
Über Antragstellungen und politische Initiativen der Kooperationspartner werden sich die Partner rechtzeitig vor Einreichung informieren. Zudem vereinbaren die Partner eine verstärkte gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit.
Für die Arbeit in der Wahlperiode 2016 – 2021 vereinbaren die Kooperationspartner folgendes:
Es werden drei ehrenamtliche Bürgermeister benannt, wobei jeder Kooperationspartner je einen Bürgermeister vorschlägt.
Der Verwaltungsausschuss soll eine Größe von 11 Mitgliedern erhalten (inkl. OB).
Es werden 10 Fachausschüsse gebildet mit einer Größe von 9 Mitgliedern:
In die Fachausschüsse werden 3 Hinzugewählte entsandt.
Inhaltlich vereinbaren die Kooperationspartner für die Wahlperiode 2016 – 2021 folgende Themen umzusetzen, wobei es sich hierbei um eine nicht abschließende Aufzählung handelt:
Cuxhaven, 21.10.2016